Die im Bezirk der Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Rhein-Westerwald ansässigen Berufsbildenden Schulen sind:
Kreis Altenkirchen:
Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen
Auf dem Molzberg 12, 57548 Kirchen
Tel.: 02741 / 95970 – Fax: 02741 / 959733
www.bbs-betzdorf-kirchen.de
Kreis Neuwied:
David-Roentgen-Schule Neuwied
(Berufsbildende Schule für Gewerbe und Technik)
Langendorfer Straße 65, 56564 Neuwied
Tel.: 02631/9890 – Fax: 02631/989100
www.drsneuwied.de
Der Ausbildungsnachweis ist in Deutschland der Begriff für ein Berichtsheft.
Du bist als Auszubildender verpflichtet, den Ausbildungsnachweis gewissenhaft zu führen; Dein Ausbilder ist verpflichtet, Dich daran zu erinnern diesen Nachweis ordentlich und regelmäßig zu führen. Ebenso ist er dafür zuständig, Deinen Ausbildungsnachweis regelmäßig zu kontrollieren. Dein vollständiges Berichtsheft ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung erforderlich. Die Prüfer können Dir zum Beispiel in einer mündlichen Prüfung, insofern diese vorgesehen ist, Fragen zu dem Inhalt Deines Ausbildungsnachweises stellen.
Nach dem Deutschen Berufsbildungsgesetz (Stand 2005) wird die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5 Absatz 2 Ziffer 7). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein solches Berichtsheft zu führen. Entweder Du schreibst dieses per Hand oder fragst in Deinem Ausbildungsbetrieb nach einer Software, die Dir das Schreiben von Berichten erleichtern kann. Die Entscheidung liegt bei Deinem Ausbildungsbetrieb